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Mit Licht geschossen | 34. Bildpräsentation

Historische Originalaufnahmen, eingefangen in Chemnitz, an der West- und Ostfront, großformatig plakatiert.

Eine Fotografie – einen Monat lang – an unterschiedlichen öffentlichen Plätzen von Chemnitz, über die gesamte historische Spiegelungsdauer 2014-2018.


„Sanitäter!“

Die aktuelle Fotografie führt wieder einmal in die Situation an der Ostfront. Im Mittelpunkt der historischen Aufnahme vom Frühjahr 1917 stehen die Angehörigen der in der 40. Kavallerie-Brigade (4. Königlich Sächsische) zusammengefassten Regimenter der Chemnitzer „Kaiser-Ulanen“ (Ulanen-Regiment „Kaiser Wilhelm II., König von Preußen“ / 3. Königlich Sächsisches / Nr. 21) und der Bornaer Karabiniers (Königlich Sächsisches Karabinier-Regiment, 2. Schweres Regiment). Trotz des Segeltuchüberzugs sind die Kavalleristen gut durch ihre Kopfbedeckungen zu unterscheiden: Ulanen erkennt man an der eigenartigen, auf die polnische Nationaltracht zurückgehenden „Tschapka“ mit dem viereckigen Deckel über der Helmkalotte, wohingegen die Karabiniers einen metallenen Helm mit Helmspitze, vergleichbar der typischen preußischen „Pickelhaube“ trugen. Im Bild außerdem gut zu erkennen: der eigenartige Schnitt der „Kurtka“ genannten Ulanenjacke.

Die dargestellte Szenerie verweist den Betrachter auf das Problem des Sanitätswesens im ersten Weltkrieg: Ulan und Karabinier, beides wahrscheinlich höhere militärische Chargen, stehen an einem zivilen kleinen Jagdwagen, in dem gut in Decken verpackt, nach Ausweis des Eintrages auf der Bildrückseite ein verwundeter Ulanenoffizier auf seinen Abtransport ins Lazarett wartet. Es scheint sich um keine schwere Verwundung zu handeln – dafür ist der Mann zu gut gelaunt. Für den Verwundeten sorgt ein Sanitätssoldat: Die Rote-Kreuz-Binde an seinem Arm verweist ausdrücklich auf seinen Sonderstatus als Nicht-Kombattant. Die Binde wie auch ein verbindlich zu tragendes hoheitliches Dokument räumten den Sanitätern – Offizieren wie auch Mannschaften – besonderen Schutz ein: Weder durften ihnen Dokumente und Kennzeichen entzogen werden, noch sie selbst als Kriegsgefangene interniert – es sei denn zur Durchführung notwendiger Behandlungsmaßnahmen der Truppe. Da Sanitätssoldaten selbst nicht für Kampfhandlungen eingesetzt werden durften – Verstöße stellten eine Straftat nach Kriegsvölkerrecht dar – trugen sie außer einer Pistole zum Selbstschutz keine Infanteriewaffen – der Karabinier A98k, nach dem der Sanitäter greift, ist daher nicht so recht erklärbar…

Das Sanitätswesen im Kaiserlich-deutschen Heer galt seiner Zeit als effizient und ausgesprochen hoch entwickelt. Von staatlicher und militärischer Seite aus wurde das Sanitätskorps schrittweise zu einer modernen, medizinisch- technischen Waffengattung ausgebaut.